Die LernInsel
Im Juli 2020 wurde die Inklusive Lerngruppenverordnung (Verordnung zur Entscheidung und zum Verfahren über den Besuch von inklusiven Lerngruppen an ausgewählten Grundschulstandorten und an ausgewählten Schulstandorten der weiterführenden allgemein bildenden Schulen (Inklusive Lerngruppenverordnung - ILGVO M-V) vom 22. Juli 2020) in Kraft gesetzt.
Seitdem ist es möglich, dass Schüler mit dem diagnostizierten sonderpädagogischen Förderbedarf Lernen im differenzierenden Unterricht an einer allgemeinbildenden Schule unterrichtet werden, wenn die Erziehungsberechtigten dies wünschen.
Unserer Erfahrung nach zeigen sich Schwierigkeiten, die direkte Auswirkungen auf das Selbstbewusstsein und die Lernmotivation besagter Schüler haben. Während des gemeinsamen Unterrichts geraten sie oft unter großen Lerndruck und halten ihm zumeist nicht Stand: dies zeigt sich darin, dass sie Aufgabenstellungen nicht richtig verstehen, sich nicht trauen Nachfragen zu stellen, da sie als „dumm“ abgestempelt werden und die erwarteten Ergebnisse nur selten schaffen, da die ihnen zustehende Unterstützung durch die Lehrkraft aufgrund der anders gearteten Rahmenbedingungen nicht adäquat zur Verfügung stehen kann. Über den Schultag hinweg sammeln sich bei den betreffenden Schülern zumeist Versagensgefühle, Frustration und auch Gefühle der Wut an: kein Schüler wird gern von seinem Lehrer angezählt, weil er zu langsam arbeitet, von den Mitschülern als „doof“ betitelt, weil er die Aufgabenstellung nicht versteht oder auch für unzuverlässig erklärt, weil er seine Hausaufgaben nicht machen konnte, da er sie nicht verstanden hat.
Gerade in den Hauptfächern Deutsch, Englisch und Mathematik sind die Ansprüche des Rahmenplans der Orientierungsstufe Klasse fünf und sechs zumeist überfordernd und nicht auf die Voraussetzungen der Schüler mit sonderpädagogischem Förderbedarf abgestimmt. Die Inklusive Lerngruppenverordnung sieht deshalb möglichst die Beschulung nach dem Rahmenplan der Förderschulen vor (wenn es die personellen, fachlichen und räumlichen Kapazitäten zulassen), um die Schüler zu entlasten. Jedoch ist eine Differenzierung auf so unterschiedlichen Niveaustufen für den Fachlehrer nicht zu leisten.
Deshalb liegt es nahe, Schüler mit dem sonderpädagogischen Förderbedarf Lernen für bestimmte Fächer in Kleingruppen außerhalb ihrer Bezugsklasse zu unterrichten.
An unserer Schule wird das Lernen in Kleingruppen seit dem Schuljahr 2023/2024 praktiziert.